Checkliste Videoüberwachung

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir eine Checkliste zur Videoüberwachung fertiggestellt haben und sie nun zur Nutzung bereitsteht.

Diese Checkliste wurde entwickelt, um Ihnen klare und präzise Leitlinien für den Einsatz und die Verwaltung von Videoüberwachungssystemen bereitzustellen. Sie enthält Informationen zu den notwendigen Massnahmen und den organisatorischen Abläufen, die für eine rechtskonforme und effiziente Videoüberwachung erforderlich sind.

Ein zentrales Element der Checkliste ist die risikobasierte Bewertung und Priorisierung von Überwachungsmassnahmen.

Die Checkliste stellt sicher, dass alle Datenschutzanforderungen, wie beispielsweise die Informationspflichten gegenüber Betroffenen, erfüllt werden.

Um die Umsetzung und Einhaltung dieser Massnahmen zu fördern, empfehlen wir eine regelmässige Überprüfung und Überarbeitung der Massnahmen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

Wir sind überzeugt, dass Ihnen diese Checkliste eine wertvolle Hilfe bei der rechtssicheren und effizienten Verwaltung Ihrer Videoüberwachungssysteme sein wird.

 

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Auskunft an die Polizei und Strafverfolgungsbehörden

Bei strafrechtlichen Ermittlungen oder bei Verdacht auf Straftaten werden alle relevanten Informationen gesammelt, um den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften. Diese Informationen können auch von Unternehmen wie Ihrem verlangt werden. Behörden des Bundes und der Kantone, wie z.B. die Polizei, benötigen jedoch eine gesetzliche Grundlage, um Personendaten bearbeiten zu dürfen. Diese Behörden geben bei einer Anfrage genau an, auf welcher gesetzlichen Grundlage sie die Daten bearbeiten.

Informationspflicht

Die Weitergabe von Personendaten an Behörden ist für die betroffene Person nicht immer erkennbar. Bei überwiegenden öffentlichen Interessen, wie z.B. der Aufklärung von Straftaten, kann die Informationspflicht auch aufgeschoben werden (DSG 20 Abs. 3 lit. a), um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Dieses öffentliche Interesse dient auch als Rechtfertigungsgrund für eine Persönlichkeitsverletzung nach DSG 31 Abs. 1. Das bedeutet, dass keine Datenschutzverletzung vorliegt, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufklärung besteht.

Gesetzliche Grundlagen

Die Weitergabe von Personendaten an Polizei und Strafverfolgungsbehörden ist zulässig. In schweren Fällen erlaubt die Rechtsprechung sogar die Verwertung von unrechtmässig beschafften Beweismitteln, wenn das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung und an der Verwertbarkeit dieser Beweismittel die Interessen der betroffenen Person überwiegt.

Prüfung des Ersuchens

Bevor Sie Daten an eine Behörde übermitteln, sollten Sie die Echtheit des Ersuchens überprüfen, um nicht Opfer eines Betrugs zu werden. Klären Sie dazu folgende Fragen

  • Gibt es die Behörde wirklich?
  • Sind die Telefonnummern im Anschreiben mit denen auf der offiziellen Website identisch?
  • Gibt es ein Aktenzeichen? Diese kann telefonisch direkt bei der Behörde erfragt werden.
  • Werden Rechtsgrundlagen genannt?
  • Hat die Behörde einen Herausgabeanspruch, z. B. durch einen Gerichtsbeschluss oder eine staatsanwaltschaftliche Anordnung?
  • Ist die Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen geprüft?

Erteilen Sie keine Auskünfte per Telefon oder E-Mail, da diese leicht manipuliert werden können und vergewissern Sie sich, dass die Anfrage tatsächlich von der angegebenen Behörde stammt.

Geben Sie niemals Daten an eine ausländische Behörde weiter. Dies gilt als Straftat. Verweisen Sie die ausländische Behörde auf die schweizerischen Behörden und den einzuhaltenden Dienstweg.

 

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Gesamtarbeitsvertrages Carrosseriegewerbe (GAV)

Die im Schreiben vom AGVS und carrosserie suisse vom Mai 2024 erörterte Thematik betrifft die Umsetzung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Schweizerische Carrosseriegewerbe, basierend auf dem Bundesratsbeschluss vom 6. März 2024. Diese Entwicklung könnte wesentliche Änderungen der aktuellen Arbeitsverhältnisse für Mitarbeitende im Carrosseriebereich nach sich ziehen.

Wir haben diese Dokumente gelesen, einige Punkte identifiziert, die für Sie relevant sind und nehmen entsprechend Stellung.

Die vorgeschlagenen Änderungen könnten Anpassungen der bestehenden Arbeitsverträge erforderlich machen. Um die derzeitigen Arbeitsbedingungen beizubehalten und nicht nach den Vorgaben des GAV handeln zu müssen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir mit Ihnen gerne individuell besprechen. Die zumeist kurze Beratung ist idR. von den «Inklusivstunden» erfasst.

Melden Sie sich bei Michelle Rabia oder RA Volker Dohr.

 

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Impunix Live

Das erste IPX Live Webinar vom 5. Juni 2024 zum Thema „Rechtliche Fallstricke bei Händler- & Dealer-Websites erkennen“ war ein voller Erfolg! Unsere erfahrenen Referenten, Rechtsanwalt Dr. Marc Schwenninger und Rechtsanwalt Volker Dohr, konnten wesentliche rechtliche Aspekte beleuchten, die Betreiber von Marken- und Dealer-Websites berücksichtigen sollte.

Zentrale Themen und Lerninhalt:

Impressum: Die Notwendigkeit eines korrekten Impressums und die Risiken bei Fehlangaben.

Urheberrecht: Umgang mit Fotos und Bildern auf der Webseite, inklusive der Bedeutung von Bildrechten und Lizenzen.

Rechtliche Bestimmungen: Wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) rechtssicher gestaltet werden müssen.

Online-Handel: Rechtliche Herausforderungen und Best Practices für Web-Shops.

Datenschutz: Wichtige Informationen zu Cookies und Datenschutzrichtlinien.

Energieangaben: Was bei der Angabe von Energieeffizienz auf Produkten beachtet werden muss.

Kundenbewertungen: Die rechtlichen Fallstricke und Verantwortlichkeiten bei der Veröffentlichung von Rezensionen.

Vielen Dank an alle Teilnehmer, die sich die Zeit genommen haben, um ihr Wissen zu erweitern und ihre Online-Präsenz zu stärken. Wir freuen uns darauf, Sie bei zukünftigen Veranstaltungen wieder begrüssen zu dürfen!

 

Zur Aufzeichnung

 

Verpasst? Nehmen Sie am nächsten Impunix Live zum Thema «Informationssicherheit – 10 Sofortmassnahmen für Garagen» teil:

Wann? Mittwoch, 03. Juli 2024, 12:15 – 13:00
Wo? Online – melden Sie sich mit dem Link «zum Webinar» an

Referenten: Wirtschaftsinformatiker Micha Strässler und Rechtsanwalt Volker Dohr
Kostenlose Teilnahme! Registrieren Sie sich jetzt und sichern Sie sich Ihren Platz!
Über dieses Webinar: «Keine Garage zu klein, ein Ziel für Hacker zu sein», mit diesem Titel berichten die AGVS-Medien im AUTOINSIDE 05/24 unter folgendem Link über eine Garage, die Opfer einer Ransomware-Attacke mit anschliessender Lösegeldforderung wurde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wir die Informationssicherheit zur Chefsache! Anhand dieses Falles zeigen wir Ihnen, welche 10 Sofortmassnahmen Sie unabhängig von Ihrer Grösse ergreifen können, um gegen solche Angriffe gewappnet zu sein oder im besten Fall gar nicht erst Opfer zu werden.

 

Zur Aufzeichnung

 

 

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CAS Autohaus (ZHAW)

Gerne weisen wir noch auf den CAS Autohaus Management hin. Impunix ist dort durch RA Volker Dohr als Dozent der ZHAW mit dem Thema Datenschutz vertreten. Ebenso wichtig ist aber auch die Auswertung der Daten und die Möglichkeit durch gezieltes Marketing. Infos und Anmeldung: CAS Autohaus Management

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