Impunix Live Webinar

Am 05. Februar 2025 fand unser kostenloses Webinar zum Thema «Einsatz von KI im Unternehmen» statt.

Referenten: Volker Dohr, Rechtsanwalt bei Impunix und David Frey, KI-Trainer bei 19 Consulting

Erfahren Sie in der Aufzeichnung, wie Künstliche Intelligenz die Arbeit in Ihrem Unternehmen nachhaltig verändern kann! Unser KI-Trainer David Frey zeigt Ihnen dabei ganz praxisnah, wie moderne Technologien interne Prozesse effizienter gestalten. Dadurch lässt sich beispielsweise der Kundenservice auf ein völlig neues Niveau heben, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Zudem informiert Sie Volker Dohr umfassend über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in der Schweiz.

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Einsatzgebiete von KI im Unternehmen

Die Einsatzmöglichkeiten von KI im Autohaus sind überaus vielfältig und bieten zahlreiche Chancen für den Alltag. Hierzu gehören insbesondere:

  • Beantwortung von Kundenbriefen
  • Fahrzeugdiagnose
  • Chatbot zur Fahrzeugberatung
  • Marketing-Kampagnen entwerfen
  • LinkedIn Texte verfassen
  • Testimonials erstellen
  • Einladungstexte
  • Kundeninformationen in natürlicher Sprache
  • Testimonials erstellen
  • Hintergrundberichte am POS
  • Bewerbungsprozess unterstützen
  • E-Mail Korrespondenz
  • Beschwerdenschreiben verfassen
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    Datenschutz und andere rechtliche Vorgaben

    Die vielen Einsatzgebiete zeigen deutlich, dass KI-Tools im Arbeitsalltag immer wieder mit Betriebsdaten gefüttert werden oder Personendaten von Kunden aus Briefen verarbeiten oder diese im Chat eingegeben werden.

    Bei Marketingkampagnen oder der Eventunterstützung ist der Datenschutz zwar meist weniger problematisch, allerdings können hier Urheberrechtsverletzungen durch Bildgeneratoren oder fehlende Hinweispflichten auftreten. Unternehmen sollten daher einige Empfehlungen und Massnahmen beachten, damit Mitarbeitende, die mit Personendaten und Video- oder Bildgeneratoren arbeiten, dies ohne rechtliche Konflikte tun können.

    Darum sollte stets die datenschutzkonforme Version von ChatGPT beachtet werden, welche als Team und Enterprise ab 25 CHF/Monat erhältlich ist. Wenn jedoch definitiv keine Personendaten bearbeitet werden, kann stattdessen auch die Free oder Pro Version für 25 CHF/Monat verwendet werden.

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    Inventar der KI-Tools

    Warum sollte ein Inventar über die KI-Tools geführt werden?

    • Erfüllung der Rechenschaftspflicht: Das neue Datenschutzgesetz (DSG, seit 1. September 2023 in Kraft) verlangt, dass Unternehmen (ab 250 MA) den Umgang mit Personendaten dokumentieren und gegenüber den Aufsichtsbehörden Rechenschaft ablegen können.
    • Bearbeitung von Daten durch KI: Ein solches Inventar dokumentiert präzise, welche KI-Tools Personendaten bearbeiten, woher diese stammen, zu welchem Zweck sie genutzt werden und welche Schutzmassnahmen schliesslich getroffen wurden.
    • Transparenz für Betroffene: Weil Unternehmen den Betroffenen jederzeit Auskunft über die Bearbeitung ihrer Daten geben müssen, erleichtert ein KI-Inventar diese Nachweispflicht erheblich.

    Unternehmen haben beim Einsatz neuer Technologien stets eine Sorgfaltspflicht. Das Inventar dokumentiert daher schwarz auf weiss, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind und die KI sorgfältig sowie verantwortungsvoll einsetzen.

    Die Nutzung von KI-Tools Dritter kann vertragliche Verpflichtungen mit sich bringen, z. B. in Bezug auf Lizenzrechte, Datenzugang oder Support. Ein Inventar dokumentiert diese Details.

     

    Muster eines KI-Register

    Inhalt des Inventars nach Schweizer Recht:
    Ein gutes Inventar sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

    • Name und Version des KI-Tools
    • Zweck des Tools und Nutzungskontext
    • Anbieter und Vertragspartner
    • Bearbeitete Datentypen (insbesondere Personendaten)
    • Rechtsgrundlagen für die Datenbearbeitung (DSG und ggf. EU-DSGVO bei grenzüberschreitendem Bezug)
    • Risiken und getroffene Massnahmen (z. B. Datenschutz-Folgenabschätzung)
    • Verantwortliche Person oder Abteilung
    • Letztes Audit oder Überprüfung

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    Hinweise für die Mitarbeitenden bei der Anwendung von KI

    Die unerlaubte Bekanntgabe von Personendaten kann ein strafbewährter Verstoss gegen das Datenschutzgesetz darstellen. Mit den folgenden Hinweisen sind Sie jedoch auf der sicheren Seite:

    • Risiko: KI-Tools können die Effizienz zwar erheblich steigern, aber sie bergen eben auch Risiken wie die unbeabsichtigte Offenlegung von Personendaten oder Geschäftsgeheimnissen. Da ein unsachgemässer Einsatz strafrechtliche Folgen haben kann, wird der verantwortungsvolle Einsatz hier klar geregelt.
    • Erlaubte Tools: Es dürfen deshalb ausschliesslich diejenigen KI-Tools verwendet werden, die auch offiziell für die Nutzung zugelassen sind. (siehe Tabelle).
    • Korrektheit prüfen: Sie müssen KI-Ausgaben stets kritisch hinterfragen und diese niemals ungeprüft weiterverwenden.
    • Vorfälle melden: Fehlerhafte, irreführende oder sicherheitsrelevante Ereignisse müssen Sie sofort der zuständigen Person (unten rechts) melden.
    • Transparenzpflicht: Über den Einsatz von KI wird immer dann informiert, wenn er unerwartet oder besonders relevant für Betroffene sein könnte. Über alltägliche KI-Unterstützung (wie zum Beispiel Übersetzungen, Entwürfe oder Korrespondenz) muss hingegen nicht informiert werden.
    • Untersuchungen: Es kann möglicherweise nachvollzogen werden, was genau in die KI-Anwendungen ein- oder ausgegeben wurde.
    • Authentisch bleiben: Die KI-Inhalte sollen trotz allem authentisch bleiben und somit optimal zum Stil des Unternehmens sowie der kommunizierenden Person passen.

     

    KI-Weisung Mitarbeitende

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    Vor der Anwendung von KI durch die Geschäftsleitung zu beachten

    • Verantwortlichkeit: Unser Unternehmen stellt intern die Verantwortlichkeiten für den Einsatz von KI sicher.
    • Dokumentation: Wir planen und dokumentieren unsere KI-Anwendungen.
    • Datennutzung überprüfen: Je nach Tool stellen wir zudem sicher, dass keine Daten an Dritte weitergegeben werden.
    • Legal: Datenschutz, Lauterkeits- und Urheberrecht sowie das Berufsgeheimnis beachten wir konsequent.
    • Transparenz: Wir erklären an geeigneter Stelle, wie wir KI einsetzen.
    • Fairness: Der Einsatz von KI soll stets fair und verhältnismässig sein.
    • Informationssicherheit: Wir wählen bewährte Anbieter aus.
    • Verhältnismässigkeit: Wir nutzen Personendaten nur dann, wenn es wirklich sein muss und der Datenschutz es erlaubt.
    • Geistiges Eigentum: Wir beachten Urheber- sowie Schutzrechte und nutzen nur Inhalte, für die wir eine Erlaubnis haben.
    • Rechte der Betroffenen: Wir stellen sicher, dass Betroffene ihre Rechte auch bei der Nutzung von KI wahrnehmen können.
    • Auftragsbearbeitung: Wir nutzen folglich nur KI-Systeme, die eine feste Auftragsbearbeitungsvereinbarung mit uns abschliessen.
    • Risikokontrolle: Wir wissen genau, welche Risiken es bei der Nutzung von KI gibt, und kontrollieren diese.
    • Missbrauchsvermeidung: Wir schulen Mitarbeiter, wie sie mit KI richtig umgehen.
    KI-Weisung Geschäftsleitung

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